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Büro für Rentenberatung - Grewe und Rademaker Rentenberater und Rechtsbeistände

Das Büro für Rentenberatung - Grewe und Rademaker Rentenberater und Rechtsbeistände bietet umfassende Beratung in allen rentenrechtlichen Angelegenheiten. Mit Standorten in Münster, Osnabrück und Bielefeld stehen unsere Rentenberater Ihnen kompetent zur Seite. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Rentenansprüchen, Rentenanträgen, Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sowie Schwerbehinderten-Angelegenheiten, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

Goebenstraße 16, 48151 Münster

Das Büro für Rentenberatung - Grewe und Rademaker Rentenberater und Rechtsbeistände ist ein renommiertes Unternehmen in der Kategorie Berater. Mit Standorten in Münster, Osnabrück und Bielefeld bietet das Unternehmen umfassende Beratung in allen rentenrechtlichen Angelegenheiten. Die erfahrenen Rentenberater - Oliver Gessner, Florian Dittert, Ulrich-D. Grewe, Norbert Rademaker und Tanja Kühl - stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Rentenansprüchen, Rentenanträgen und sonstigen Anträgen, bei Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren, Schwerbehinderten-Angelegenheiten, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und vielem mehr. Das Unternehmen stellt Ihnen einige Fälle aus der Praxis vor, um Ihnen zu zeigen, welche Fehleinschätzungen durch die Träger des öffentlichen Rechts (Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen usw.) möglich sind. Diese Beispiele verdeutlichen die Bedeutung einer kompetenten und unabhängigen Beratung in rentenrechtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie Fragen zu rentenrechtlichen Angelegenheiten haben oder eine kompetente Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Rentenberater jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch. Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 9 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr sowie freitags von 9 - 12 Uhr. In Zeiten leerer Kassen ist ein deutlicher Trend erkennbar, Sozialleistungen abzulehnen oder nur zum Teil oder in geringem Umfang zu zahlen. Insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten ist dies festzustellen. Viele Rentenversicherungsträger lassen ausschließlich ihre Vertragsärzte prüfen, inwieweit das Leistungsvermögen des Antragstellers gemindert ist. Häufig kommen diese Ärzte zu dem Ergebnis, dass noch leichte Tätigkeiten von mindestens sechs Stunden täglich verrichtet werden können. Diese Bewertung bildet die Grundlage für einen ablehnenden Rentenbescheid. Aus Erfahrungen des Büros für Rentenberatung ist bekannt, dass diese Bewertung oft nicht korrekt ist, da sich die Vertragsärzte/Gutachter nicht ausreichend mit der medizinischen Vorgeschichte des Einzelnen befassen. Zudem ist aus rechtlicher Sicht zu prüfen, ob der Antragsteller auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden darf oder ob noch Berufsschutz im Sinne der ehemaligen Berufsunfähigkeitsrente besteht. Durch eine fachmännisch begleitete Rentenantragstellung bietet das Büro für Rentenberatung die Möglichkeit, Fehlentwicklungen von Beginn an zu unterbinden oder einzuschränken. Falls notwendig, übernehmen wir auch die Vertretung gegenüber der Krankenkasse, dem Versorgungsamt oder der Berufsgenossenschaft. Aufgrund zahlreicher gesetzlicher Veränderungen ist das Sozialgesetzbuch immer umfangreicher geworden. Dies betrifft auch die dazugehörigen Nebengesetze. In Verbindung mit der Massenverwaltung durch die Rentenversicherungsträger ergeben sich zwangsläufig falsche Verwaltungsentscheidungen, gegen die Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren eingeleitet werden können. Für die Begründung von Widersprüchen oder Klagen ist qualifizierte Sachkenntnis erforderlich. Das gilt sowohl für die Ablehnung von Renten als auch von Beitrags-, Anrechnungs- oder Kindererziehungszeiten. Durch ein erfolgreiches Verfahren kann ein Rentenanspruch begründet, gesteigert oder eine Zeitrente in eine Dauerrente umgewandelt werden. Grundsätzlich prüft das Büro für Rentenberatung vor jedem Rechtsstreit genau, welche Erfolgsaussichten vorliegen und in welchem Verhältnis der voraussichtliche Aufwand zu dem möglichen Ertrag steht. Die Leistungen des Büros für Rentenberatung umfassen auch die Antragstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie von Betriebsrenten der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Klärung von Rentenversicherungskonten. Hier müssen nicht nur die jeweilige Beitrags- oder Anrechnungszeit nachgewiesen werden, sondern es müssen auch eine Vielzahl von rentenrechtlichen Fragen beantwortet werden, die sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken können. Eine solche Klärung erfolgt durch das Büro für Rentenberatung mit der nötigen Sorgfalt, da Renten in der Regel bis zum Lebensende gezahlt werden.

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