enveco GmbH

Erfahren Sie mehr über das Unternehmen enveco GmbH in Münster und deren Tätigkeiten im Bereich der Bauleitplanung und Antragsverfahren nach BImSchG.

Grevener Str. 61C, 48149 Münster

Die enveco GmbH ist ein Unternehmen in Münster, das sich auf die Beratung im Bereich der Bauleitplanung und Antragsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz spezialisiert hat. Gemäß § 2 EEG liegt die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Unerlässlich für eine gerichtsfeste Auslegung des § 16b BImSchG in der Praxis ist die Berücksichtigung seines europarechtlichen Hintergrunds. § 16b BImSchG soll auch der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (sog. RED II-RL) dienen. Im Sinne des Art. 16 Abs. 6 UAbs. 1 RED II-RL zielt § 16b BImSchG auf Verfahrenserleichterungen bzw. -beschleunigungen beim Repowering insbesondere von Windenergieanlagen. Der europäische Richtliniengeber hat im Zusammenhang mit der Auslegung des § 16b BImSchG in der Praxis in Art. 16 Abs. 7 RED II-RL auch festgestellt, dass die Verfahrensbeschleunigungen der Delta-Prüfung nicht zu Lasten bestehender Vorgaben insbesondere des europäischen Umweltrechts gehen dürfen. Es werden somit auch in Zukunft gerichtsfeste artenschutzrechtliche Prüfungen erforderlich sein. Nur dann, wenn die Anlage in ihrer Gesamtheit einmal auf die Einhaltung der BImSchG-Anforderungen geprüft wurde, ist es vertretbar, insbesondere den materiell-rechtlichen Prüfungsumfang gemäß § 16b BImSchG zu beschränken […]. Diese so genannte „Delta-Prüfung', also die Prüfung des genehmigten Zustandes (gegenwärtiger Zustand) mit dem Planzustand wird in Zukunft eine bedeutende Rolle bei der Abwicklung der Repoweringvorhaben spielen. Wir beraten Sie hierzu gerne. Die Erneuerbaren Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse. Die Bundes- und die Landesregierung planen umfassende Maßnahmen, um Deutschland von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen und die Energieversorgung durch erneuerbare Energien abzusichern. Es stehen weitreichende Änderungen durch die neuen Vorgaben des Bundes und der Landesregierung an. Der 1.500 m-Vorsorgeabstand aus der NRW-Landesplanung soll umgehend gestrichen werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen „Wind-an-Land-Gesetzes', voraussichtlich bereits Anfang 2023, kommen die pauschalen gesetzlichen Mindestabstände für alle Kommunen mit einer rechtswirksamen Konzentrationszonenplanung nicht mehr zur Anwendung – das sind rund 320 Städte und Gemeinden, also etwa 80 Prozent. Für die Übrigen wird der bisher geltende 1.000 m-Abstand mit der Ausweisung der Windenergieausbaugebiete abgeschafft. Ersatz für die pauschalen gesetzlichen Mindestabstände wird die neue Steuerung über Windenergiegebiete durch Landes- und Regionalplanung schaffen. Gleichzeitig kann die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich unter bestimmten Zielaspekten aufgehoben werden. Grundlage für die Landesplanerischen Ausbaupfade ist eine belastbare Potenzialstudie, mit der Flächenvorgaben für die Regionen nachvollziehbar begründet werden können. Diese soll aus der vorliegenden Potenzialstudie des LANUV zeitnah entwickelt werden. Inwiefern die Studie ausreichend flächenscharf ist, um auch kleinräumige Repowering-Potentiale nicht außer Acht zu lassen, ist derzeit unklar. Die Bezirksregierungen werden in Zukunft auch die Genehmigungsbehörden für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen sein. ZWEITES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES GESETZES ZUR AUSFÜHRUNG DES BAUGESETZBUCHES IN NORDRHEIN-WESTFALEN Die Landesregierung hat das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen mit Stand 8. Juli 2021 beschlossen. Hiermit sind tiefgreifende Veränderungen bei der Planung von Windenergieanlagen verbunden. Wir helfen gerne bei aktuellen Fragestellungen im Bereich der Bauleitplanung und Antragsverfahren nach BImSchG.

Sind Sie der Besitzer? Eintrag bearbeiten